Jahresabschluss.io
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Änderungsverlauf

Hier stehen die Änderungen an Jahresabschluss.io, die Sie in der Software bemerken: neue Funktionen und behobene Fehler, die neuesten zuerst.

Stand:

Oktober 2026

Jahresabschluss

  • — Bei einigen älteren festgeschriebenen Abschlüssen fehlte im Folgejahr die Vorjahresspalte, weil Beträge winzige Rundungsreste unterhalb eines Cents trugen. Diese Werte werden jetzt auf den Cent gerundet, die Vorjahresspalte wird wieder übernommen.
  • — Bei Abschlüssen aus einer Saldenliste schalten Sie die Umsatzsteuer-Verrechnung jetzt direkt in „Bilanz & GuV“ neben der Wahl des GuV-Verfahrens, solange die Zahlen noch nicht bestätigt sind. Bisher ging das nur in den Berichten der Buchhaltung.
  • — Für Gesellschaften in Liquidation erstellt die Software die Eröffnungsbilanz zu Beginn der Liquidation aus der festgeschriebenen Schlussbilanz, bei GmbH und AG mit erläuterndem Bericht, als PDF und Word. Fehlt eine Angabe, nennt sie den nächsten Schritt, statt Werte anzunehmen.
  • — Lehnt der Import eine Saldenliste ab, sagt die Meldung jetzt, woran es liegt, etwa am falschen Jahr oder an einem Buchungsjournal statt einer Saldenliste, und bietet den passenden nächsten Schritt an. Geht eine nachweislich vollständig gelesene Saldenliste selbst nicht auf, wird sie mit sichtbarer Differenz übernommen.
  • — Die Spiegeltabellen im Anhang sind übersichtlicher: Der Anlagenspiegel steht in PDF und Word in drei Teilen (Anschaffungs- und Herstellungskosten, Abschreibungen, Buchwerte), die Spaltenbreiten richten sich nach dem Inhalt, und Beträge brechen nicht mehr mitten in der Zahl um.
  • — Entfallen Posten in der Bilanz, rücken Buchstaben und Ziffern der Gliederung lückenlos auf (§ 265 Abs. 8 HGB); ein einzelner Unterposten behält seine Nummer. Das gilt in der Ansicht, im PDF und im Word-Dokument.
  • — Heben Sie die Festschreibung eines Jahresabschlusses auf, nennt der Dialog die bereits übermittelten Abgaben (E-Bilanz, Körperschaft- und Gewerbesteuer, Offenlegung) mit Datum. Er weist darauf hin, dass sie nach einer Änderung von Bilanz oder GuV berichtigt werden müssen.
  • — Ist das Vorjahr in der Buchhaltung gebucht und abgeschlossen, übernimmt der Schritt „Daten Vorjahr“ dessen Schlusssalden direkt aus der Buchhaltung.

E-Bilanz

  • — Amtliche Prüfung und Übermittlung sind in der E-Bilanz jetzt ein gemeinsamer Schritt „Prüfen & senden“, wie bei den Steuererklärungen. Der Ablauf hat damit vier statt fünf Schritte.
  • — Für Gründungen ab dem Wirtschaftsjahr 2025 lässt sich die Eröffnungsbilanz jetzt als E-Bilanz übermitteln, mit eigenem Kontennachweis, wie ihn die Taxonomie 6.9 verlangt.
  • — Die E-Bilanz bildet die Ergebnisverwendung mit Gewinnvortrag ab (§ 268 Abs. 1 HGB), etwa bei einer UG mit gesetzlicher Rücklage; die Verwendungskonten erscheinen im Kontennachweis.

Steuern

  • — Fristen und Anträge ans Finanzamt haben ein eigenes Modul „Finanzamt“ mit eigener Seitenleiste: eine Übersicht mit dem nächsten fälligen Schritt, Ihre Fristen, Nachrichten und Anträge wie Fristverlängerung, Einspruch oder Anpassung der Vorauszahlungen sowie Bescheide und Verlauf.
  • — Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2026 ist freigeschaltet: Sie können sie schon vorbereiten und amtlich prüfen lassen, übermittelt wird sie nach Ablauf des Jahres.
  • — Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen mit einstufiger Organschaft (Organträger und Organgesellschaft) sowie bestimmte Fälle des schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG übermitteln Sie jetzt direkt.
  • — Vollständig steuerbefreite gemeinnützige Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG) übermitteln ihre Körperschaftsteuererklärung mit der Anlage Gem direkt aus der Software.
  • — Anträge ans Finanzamt, etwa Fristverlängerung, Stundung oder Einspruch, stellen Sie jetzt kostenlos, ohne eigenes Abo.
  • — In den Steuererklärungen sind Prüfung und Abgabe ein Schritt „Prüfen & senden“. Vor dem Senden zeigt ein Dialog die Zusammenfassung, erst danach geben Sie Ihre PIN ein; den Nachweis jeder Übermittlung können Sie herunterladen.
  • — Neu ist die Berechnung der Geschäftsführer-Tantieme mit Prüfung auf verdeckte Gewinnausschüttung sowie Lohnsteuer und Sozialversicherung auf die Auszahlung. Sie erreichen sie aus den Abschlussbuchungen und übernehmen die Rückstellung per Vorlage.
  • — Dauerfristverlängerung, Sondervorauszahlung und die Anmeldung der Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen übermitteln Sie jetzt direkt aus der Software an das Finanzamt.

Buchhaltung

  • — Claude verbinden Sie jetzt auch auf claude.ai im Browser und in der Claude-App auf dem Telefon mit Ihrer Buchhaltung: Konnektor-Adresse eintragen, bei Jahresabschluss.io anmelden und den Zugriff erlauben.
  • — Der Export aus Kanzlei Software liefert auf Wunsch die Belegbilder mit: Buchungen mit passendem Beleg tragen den Beleglink, die Belege kommen als Paket für Kanzlei Software Belegtransfer. Außerdem erzeugen Sie Buchungsstapel für einzelne Monate, mit Exportprotokoll, Stammdaten der Debitoren und Kreditoren, Kontenbeschriftungen und Eröffnungswerten.
  • — E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD prüft die Software jetzt zusätzlich mit dem Prüfprogramm der KoSIT, der Koordinierungsstelle für IT-Standards. Selbst erstellte XRechnungen tragen die Kennung der Version 3.0.
  • — Endet Ihr Abo für Buchhaltung oder EÜR nach mindestens einem bezahlten Zeitraum, sehen Sie Ihre Daten weiterhin kostenlos bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Den Export Ihrer Daten (GoBD, Kanzlei Software, Belegarchiv) rufen Sie jederzeit selbst und kostenlos ab.
  • — Eine PDF-Datei mit mehreren Rechnungen, etwa aus dem Scanner, teilt die Software nach Ihrer Bestätigung in einzelne Belege auf.
  • — Google Drive als Belegquelle: Den Ordner wählen Sie jetzt Ebene für Ebene mit Pfadangabe. Danach übernimmt die Software jeden unterstützten Beleg (etwa PDF und Bilder) des Ordners samt Unterordnern genau einmal; Fehlermeldungen von Google erscheinen als verständlicher Text.
  • — iPhone-Fotos im HEIC-Format nimmt die Software jetzt aus allen Quellen als Beleg an, auch aus Google Drive, dem Belegpostfach und über die Schnittstelle. Sie werden in JPEG umgewandelt, Standortdaten werden dabei entfernt.
  • — „Foto aufnehmen“ steht auf Telefon und Tablet in jeder Belegablage bereit, für jede Rolle. Am Rechner nehmen Sie Belege unter Belegquellen mit der Kamera auf.
  • — Rechnungsabgrenzungsposten sehen Sie als Zeitleiste über die Monate, mit Bestand zum Stichtag. Eine Abgrenzung legen Sie auch nachträglich aus einer gebuchten Eingangsrechnung an.
  • — Über die Buchhaltungs-Schnittstelle liefern Sie Belege (PDF, Bild, XRechnung) direkt ein; sie durchlaufen dieselbe Erkennung wie der Belegeingang in der Software.

Offenlegung

  • — Nach dem Finalisieren des Jahresabschlusses lässt sich die Offenlegungsdatei weiterhin herunterladen; zuvor konnte ein erneutes Herunterladen an einer Sperre scheitern. Danach fragt die Software, ob Sie die Unterlagen bereits eingereicht haben.
  • — Mittelgroße und große Gesellschaften, deren GuV nach dem Jahresergebnis mit der Ergebnisverwendung fortgeführt wird, erzeugen ihre Offenlegungsdatei jetzt ohne Sperre. Das XML führt diese Zeilen in gesetzlicher Nummerierung fort.

Sonstiges

  • — Die Preisseite fragt zuerst nach Rechtsform, Gewinnermittlung (Bilanz oder EÜR) und Umsatz und zeigt danach nur die Produkte und Preise, die für Ihr Unternehmen gelten.
  • — Ihr Konto können Sie jetzt in den Einstellungen selbst löschen. Vorher sehen Sie, was gelöscht wird; bestätigt wird mit Ihrem zweiten Faktor und Ihrer Anmelde-Adresse.
  • — Das Modul Nachhaltigkeit unterstützt den freiwilligen Standard VSME nach der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560. Der CSRD-Bericht übernimmt Angaben aus Anhang und Lagebericht.

September 2026

Jahresabschluss

  • — Umfirmierungen und Liquidationen aus dem Handelsregister lassen sich in die Stammdaten übernehmen; die frühere Firma wird mit dem Zusatz „vormals“ geführt.
  • — Überarbeitet die KI einen Text in Anhang oder Lagebericht, erscheint die neue Fassung als Änderungsvorschlag im Text. Sie nehmen jede Stelle einzeln oder alle zusammen an oder lehnen sie ab; bis dahin gilt der bisherige Text.

E-Bilanz

  • — Die E-Bilanz steht jetzt auch für die eingetragene GbR, die GmbH & Co. OHG sowie die AG & Co. KG und die AG & Co. OHG bereit.

Steuern

  • — Einzelunternehmer erstellen ihre Einkommensteuererklärung in einem eigenen Modul mit Hauptvordruck, Anlage G, Anlage S, Vorsorgeaufwand und Sonderausgaben. Für die Jahre 2023 bis 2025 übermitteln Sie sie direkt, soweit Ihr Fall von diesen Teilen abgedeckt ist.
  • — Ist für die Umsatzsteuer ein anderes Finanzamt zuständig als für die Ertragsteuern, hinterlegen Sie eine eigene Steuernummer. Voranmeldung, Jahreserklärung, Dauerfristverlängerung und Zusammenfassende Meldung gehen dann an dieses Finanzamt.
  • — Umsatzsteuer-Meldungen wie Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung übermitteln Sie auch ohne Abo, für 20 € je Zeitraum. Erstellen und amtliche Prüfung bleiben kostenlos.
  • — Anlage EÜR und Feststellungserklärung übermitteln Sie jetzt auch für das Jahr 2024 direkt.
  • — In der Umsatzsteuer-Voranmeldung zeigt ein Klick auf einen Betrag die Buchungen, aus denen er entsteht.

Buchhaltung

  • — Eingangsrechnungen geben Sie in Stufen frei, nach Betrag, Lieferant und Person, auch direkt über einen Link in der E-Mail. Freigegebene Rechnungen übernehmen Sie in den Zahllauf.
  • — In den Tabellen der Buchhaltung ziehen Sie Spaltenbreiten selbst, sie bleiben für Sie gespeichert. Die Tabellenköpfe bleiben beim Rollen sichtbar.
  • — easybill ist als Belegquelle angebunden: Rechnungen, Gutschriften und Stornos kommen von selbst herein, wahlweise als gebuchter Umsatz oder nur als Beleg.
  • — Für Unternehmen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung gibt es das Modul „Buchhaltung & EÜR“: die vollständige Buchhaltung in einem Menü, ohne die Seiten, die nur Bilanzierer brauchen.

Sonstiges

  • — Der HGB-Konzernabschluss ist ein eigenes Modul bis zur Offenlegung: Konzernbilanz und Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel, Konzernanhang und Konzernlagebericht sowie Aufstellung, Prüfung und Billigung.
  • — Die Oberfläche lässt sich auf Englisch umstellen, jetzt auch in Buchhaltung, Steuern, Kanzlei, Jahresabschluss und den weiteren Modulen. Die gesetzlichen Unterlagen selbst bleiben deutsch.

Probieren Sie es mit Ihrem eigenen Abschluss.

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