Bilanzsoftware

Bilanzsoftware: Bilanz nach HGB selbst erstellen (2026)

Bilanzsoftware erstellt aus der laufenden Buchhaltung den Jahresabschluss nach HGB: die Bilanz nach § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB und bei Kapitalgesellschaften Anhang und Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB. Unter dem Begriff laufen drei verschiedene Kategorien: Buchhaltungssoftware mit Bilanzfunktion, Abschluss-Software für Unternehmen und Kanzlei-Software für Steuerberater. Wer bilanzieren muss, wählt zwischen dem Steuerberater und einer Software, mit der die gesetzlichen Vertreter den Abschluss selbst aufstellen.

In der Software: Jahresabschluss.io erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach HGB aus der Saldenliste und erzeugt die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister.

Stand:

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Wer braucht eine Bilanz – und damit Bilanzsoftware?

Die Pflicht zur Bilanz hängt an Rechtsform und Größe, nicht an der Software.

Jeder Kaufmann hat zum Schluss des Geschäftsjahres eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen (§ 242 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGB). Kapitalgesellschaften – GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA – und die eG sind damit immer bilanzierungspflichtig, unabhängig von Umsatz und Gewinn; ihre gesetzlichen Vertreter erweitern den Abschluss nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB um einen Anhang und stellen einen Lagebericht auf, kleine Gesellschaften ohne Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Einzelkaufleute sind befreit, solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 € Umsatzerlöse und 80.000 € Jahresüberschuss erreichen (§ 241a Satz 1 HGB); steuerlich zieht § 141 Abs. 1 Satz 1 AO dieselben Grenzen für Gewerbetreibende. Darunter genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung; darüber – oder als Kapitalgesellschaft – braucht es eine Bilanz, und damit entweder einen Steuerberater oder eine Software, mit der das Unternehmen sie selbst aufstellt. Den Unterschied der beiden Gewinnermittlungen erklärt Bilanz oder EÜR.

Drei Kategorien: Buchhaltungssoftware mit Bilanzfunktion, Abschluss-Software, Kanzlei-Software

Derselbe Begriff, drei verschiedene Produkte – der wichtigste Unterschied ist, wer am Ende den Abschluss aufstellt.

KategorieBeispieleWas sie liefertWas außerhalb liegtPreis (Anbieterangaben, 1.9.2026)
Buchhaltungssoftware mit BilanzfunktionLexware Office, sevDesklaufende Buchhaltung, Belege, Rechnungen, UStVA; GuV- und EÜR-Berichte, Summen- und SaldenlisteLexware Office: kein Anhang, keine Offenlegungsdatei; sevDesk: Jahresabschluss über das Steuerberaterportal; E-Bilanz nicht im ProgrammLexware Office S 7,90 / M 12,90 / L 21,90 / XL 32,90 €/Monat netto; sevDesk Kostenlos 0 / Rechnung 8,90 / Buchhaltung 19,90 / Buchhaltung Pro 27,90 €/Monat bei 24 Monaten; Aktionspreise zeitweise niedriger
Abschluss-Software für Unternehmen (Self-Service)Steuernaut, Mika, Jahresabschluss.io; wahlweise mit Steuerberaterprüfung: OnlineBilanzBilanz und GuV in HGB-Gliederung, je nach Anbieter Anhang, Lagebericht, E-Bilanz, Steuererklärungen, OffenlegungsdateiSteuerberatung und Berufsträger-Freigabe (außer OnlineBilanz); AbschlussprüfungSteuernaut 150 € je Geschäftsjahr bis 31.12.2026, danach 300 € (UG/GmbH); Mika ab 600 €; Jahresabschluss.io erster Abschluss gratis, danach 250 bis 5.000 € je Größenklasse; OnlineBilanz ab 499,95 € netto je Geschäftsjahr
Kanzlei-Softwarenur über Steuerberater-Kanzleienvollständiger Abschluss, E-Bilanz, Steuererklärungen, Offenlegung – erstellt und verantwortet von der Kanzleidirekter Zugang für Unternehmenauf Anfrage; dazu Honorar nach § 35 StBVV

Angaben zu Drittanbietern aus deren Preis- und Produktseiten am 5. Oktober 2026, ohne eigenen Test; Jahresabschluss.io ist Herausgeber dieser Seite und selbst Anbieter. Die vollständige Gegenüberstellung mit elf Anbietern steht im Jahresabschluss-Software-Vergleich 2026.

Buchhaltungssoftware endet bei der Saldenliste – das ist keine Schwäche, sondern ihr Zweck. Die Bilanz mit Anhang entsteht aus dieser Liste in der zweiten oder dritten Kategorie. Wer beides in einem Datenbestand will, braucht eine Abschluss-Software, die entweder die Saldenliste einliest oder die Buchhaltung selbst mitbringt.

Woran Sie gute Bilanzsoftware erkennen

Neun Kriterien mit der Norm, aus der sie folgen – so lässt sich jedes Produkt nachprüfen.

KriteriumWoran Sie es erkennenNorm
HGB-GliederungBilanz und GuV entstehen automatisch in der vorgeschriebenen Gliederung, wahlweise nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren§ 266 Abs. 2 und 3 HGB, § 275 Abs. 2 und 3 HGB
GrößenklasseDie Software stuft nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmern ein – zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen – und wendet die Erleichterungen an§ 267 Abs. 1 bis 3, Abs. 4 Satz 1 HGB, § 267a Abs. 1 HGB
AnhangDer Anhang wird erstellt, passend zur Größenklasse; Kleinstkapitalgesellschaften können ihn durch Angaben unter der Bilanz ersetzen§§ 284 bis 288 HGB; § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB
LageberichtAb mittelgroß Pflicht; kleine Gesellschaften sind befreit§ 289 Abs. 1 HGB; § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
VorjahresspalteJeder Posten trägt den Vorjahresbetrag; die Software übernimmt den Vorjahresabschluss§ 265 Abs. 2 Satz 1 HGB
E-BilanzErzeugung und Übermittlung des amtlichen Datensatzes an die Finanzverwaltung, ab Wirtschaftsjahr 2025 mit Kontennachweis§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG
OffenlegungEinreichungsdatei für das Unternehmensregister binnen zwölf Monaten; Kleinst hinterlegt statt offenzulegen§ 325 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a Satz 1 HGB; § 326 Abs. 2 HGB
UnveränderbarkeitFestgestellte Zahlen lassen sich nicht still ändern; Änderungen bleiben nachvollziehbar§ 239 Abs. 3 Satz 1 HGB; § 146 Abs. 4 Satz 1 AO
Datenimport und -exportSaldenliste als CSV, Excel oder PDF hinein; Abschluss als PDF und XML heraus – ohne Wechsel des Buchhaltungsprogrammskein Gesetz, aber die Frage nach den Ausstiegskosten

Ihr nächster Schritt: Jahresabschluss

Bilanz mit KI erstellen – erster Abschluss gratis

Saldenliste hochladen, HGB-Konten zuordnen und Bilanz, GuV, Anhang sowie nötigen Lagebericht in einem geführten Ablauf erstellen. Registrierung kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist kostenlos.

Wie KI die Bilanz aus der Saldenliste erstellt

Die Arbeit beim Bilanzieren steckt im Zuordnen und Formulieren, nicht im Rechnen.

Eine Summen- und Saldenliste hat je nach Betrieb hundert bis mehrere hundert Konten. Der erste Schritt jeder Bilanzsoftware ist, jedes Konto einem Posten nach § 266 HGB oder § 275 HGB zuzuordnen – für SKR03 und SKR04 weitgehend regelbasiert, für individuelle Konten eine Ermessensfrage. KI-gestützte Software schlägt die Zuordnung auch für unbekannte Kontenbezeichnungen vor; jede Zuordnung bleibt sichtbar und lässt sich ändern, bestätigte Zuordnungen werden ins Folgejahr übernommen.

Der zweite Schritt sind die Texte: Anhang und Lagebericht entstehen aus den tatsächlichen Zahlen des Abschlusses und den Antworten auf Fragen zur Gesellschaft, nicht aus Blankovorlagen. Was die Daten nicht hergeben – etwa eine Haftungsverhältnis-Angabe nach § 251 Satz 1 HGB –, wird als Lücke markiert, nicht erfunden. Der dritte Schritt sind Prüfungen: Aktiva gleich Passiva, Ergebnis der GuV gleich Jahresüberschuss in der Bilanz, Pflichtbestandteile der Größenklasse vorhanden, Vorjahresspalte vollständig.

So arbeitet Jahresabschluss.io: Saldenliste hochladen (CSV, Excel, PDF), Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht als Entwurf prüfen, freigeben; daraus entstehen die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister (XML/XBRL und PDF) und für 20 € je Wirtschaftsjahr die E-Bilanz direkt über ELSTER. Der erste Abschluss je Arbeitsbereich ist gratis, danach kostet ein Abschluss 250 € (kleinst), 500 € (klein), 2.500 € (mittelgroß) oder 5.000 € (groß); e.K., OHG, KG, GbR und PartG im einfachen Regime 250 €. Kein Abo. Anleitung Schritt für Schritt: Jahresabschluss erstellen.

Was Jahresabschluss.io nicht bietet: Steuerberatung, Freigabe durch Berufsträger und Abschlussprüfung; die E-Bilanz ist für die KGaA derzeit gesperrt; an das Unternehmensregister wird nicht direkt übermittelt, die Software erzeugt die Einreichungsdatei. Die Verantwortung für die Aufstellung bleibt bei den gesetzlichen Vertretern (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB), die den Abschluss nach § 245 HGB unterzeichnen.

Bilanzsoftware oder Steuerberater?

Software ersetzt Arbeit, nicht Verantwortung – und beides lässt sich kombinieren.

Eine kleine GmbH oder UG mit übersichtlichen Geschäftsvorfällen und eigener Buchhaltung kann den Abschluss mit Bilanzsoftware selbst aufstellen; einen Steuerberater schreibt das Gesetz dafür nicht vor. Sinnvoll bleibt er, wenn die Gesellschaft prüfungspflichtig ist (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB, ab mittelgroß), wenn Bilanzierungsentscheidungen Ermessen verlangen – Rückstellungen, Herstellungskosten, Aktivierungswahlrechte – oder wenn die Geschäftsführung nicht unterschreiben will, ohne dass ein Berufsträger den Abschluss gesehen hat. Sein Honorar für Bilanz und GuV folgt aus § 35 Abs. 1 Nr. 1 StBVV: 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B, Mittelgebühr 25/10, bemessen am Gegenstandswert. Was das in Euro heißt, rechnet Jahresabschluss-Kosten vor; die Abwägung im Detail steht unter Software oder Steuerberater.

Methodik

Stand: 5. Oktober 2026. Die Angaben zu Steuernaut und Mika wurden am 30. Oktober 2026 neu abgerufen. Angaben zu Drittanbietern stammen ausschließlich aus deren öffentlichen Preis- und Produktseiten an diesem Tag (lexware.de, sevdesk.de, steuernaut.de, getmika.de, onlinebilanz.de); die Produkte wurden nicht getestet. Herausgeber ist Jahresabschluss.io (MLR Ventures GmbH, Berlin) – ein Anbieter, der selbst in der Kategorie steht. Genannte Marken gehören ihren Inhabern; es besteht keine geschäftliche Verbindung. Normzitate nach dem Stand auf gesetze-im-internet.de.

Quellen und nächster Schritt

Häufige Fragen

Kurz und konkret zu Produkt, Ablauf und Einsatzbereich.

Buchhaltungssoftware mit Bilanzfunktion kostet nach Anbieterangaben je nach Tarif 0 bis rund 35 € je Monat (sevDesk, Lexware Office), erstellt den Abschluss aber nicht selbst. Abschluss-Software für Unternehmen kostet 150 € je Geschäftsjahr bis 31.12.2026, danach 300 € (Steuernaut, Einführungspreis) oder ab 600 € je Abschluss (Mika); bei Jahresabschluss.io ist der erste Abschluss je Arbeitsbereich gratis, danach 250 € für Kleinstkapitalgesellschaften, 500 € für kleine, 2.500 € für mittelgroße, 5.000 € für große und 250 € für e.K., OHG, KG, GbR und PartG. Kanzlei-Software gibt es nur über Steuerberater, zuzüglich Honorar nach § 35 StBVV.

Ja. Verantwortlich für die Aufstellung sind die gesetzlichen Vertreter (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB); eine Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen, gibt es nicht. Bilanzsoftware übernimmt Gliederung, Kontenzuordnung und die Pflichtangaben je Größenklasse. Bei Ermessensfragen und ab der Prüfungspflicht (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB) bleibt der Steuerberater die richtige Anlaufstelle; Software ersetzt keine Steuerberatung.

Die Software muss die Bilanz nach § 266 HGB und die GuV nach § 275 HGB gliedern, die Größenklasse nach § 267 und § 267a HGB anwenden, den Anhang nach §§ 284 bis 288 HGB erstellen, die E-Bilanz nach § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG übermitteln und die Einreichungsdatei für das Unternehmensregister erzeugen. Reine Buchhaltungsprogramme leisten das nicht; dort entsteht der Abschluss beim Steuerberater oder in einer Abschluss-Software, die die Saldenliste einliest.

Buchhaltungssoftware erfasst laufende Geschäftsvorfälle – Belege, Rechnungen, Kontenbewegungen, Umsatzsteuer-Voranmeldung – und liefert am Jahresende die Summen- und Saldenliste. Bilanzsoftware setzt darauf auf und erstellt aus den Salden den Jahresabschluss: Bilanz, GuV und je nach Größenklasse Anhang und Lagebericht. Viele Buchhaltungsprogramme bereiten den Abschluss nur vor; die Aufstellung nach HGB übernimmt dann eine Abschluss-Software oder die Kanzlei.

Nicht jede. Die E-Bilanz nach § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ist ein eigener amtlicher Datensatz im XBRL-Format, den jeder Bilanzierende elektronisch übermitteln muss – ab Wirtschaftsjahr 2025 mit Kontennachweis. Buchhaltungsprogramme wie Lexware Office und sevDesk versenden nicht selbst; Jahresabschluss.io übermittelt die E-Bilanz für 20 € je Wirtschaftsjahr direkt über ELSTER, derzeit nicht für die KGaA.

Die Aufstellung bleibt Aufgabe der gesetzlichen Vertreter (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB), die den Abschluss nach § 245 HGB unterzeichnen – daran ändert keine Software etwas. Gute Bilanzsoftware liefert Entwürfe in der HGB-Gliederung und prüft Vollständigkeit und Konsistenz: Aktiva gleich Passiva, Pflichtangaben der Größenklasse, Vorjahresspalte. Die gesetzliche Abschlussprüfung ab mittelgroßer Kapitalgesellschaft (§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB) ersetzt sie nicht.

Für Nebenrechnungen ja, für den Abschluss nein: Excel kennt weder die Gliederung nach § 266 und § 275 HGB noch die Größenklassen, erzeugt keinen E-Bilanz-Datensatz nach § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG und keine Einreichungsdatei für das Unternehmensregister, und Formelfehler bleiben unbemerkt. Die Saldenliste darf aus Excel kommen; den Schritt zur Bilanz übernimmt danach eine Software, die die HGB-Strukturen kennt.

Bilanz mit KI erstellen – erster Abschluss gratis

Saldenliste hochladen und Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht als Entwurf prüfen – in HGB-Gliederung, mit Vollständigkeitsprüfung, ohne Einrichtungsaufwand. Keine Steuerberatung, keine Abschlussprüfung.