Fristen für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025)
Alle Termine für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung im Überblick.
Aufstellung
Feststellung
Offenlegung
Ordnungsgeld bei Fristversäumnis
Androhung durch das BfJ mit 6-Wochen-Nachfrist zur Offenlegung.
Kleinstkapitalgesellschaften: 500 EUR bei schneller Nachholung, sonst mindestens 2.500 EUR.
Alle anderen: 2.500–25.000 EUR pro Versäumnis – das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden.
Tipp: Auch wenn der Jahresabschluss noch nicht fertig ist, sollten Sie zunächst offenlegen und später berichtigen, um das Ordnungsgeld zu vermeiden.
Checkliste: So halten Sie die Frist 2025 ein
Buchhaltung für 2025 bis März 2026 abschließen
Saldenliste exportieren und auf Jahresabschluss.io hochladen
KI-Mapping prüfen und Bilanz + GuV generieren
Anhang erstellen und PDF exportieren
Jahresabschluss festellen lassen (Gesellschafterbeschluss)
Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026
Ihr nächster Schritt: Jahresabschluss
Frist 2025 einhalten – jetzt starten
Saldenliste hochladen, HGB-Konten zuordnen und Bilanz, GuV, Anhang sowie nötigen Lagebericht in einem geführten Ablauf erstellen. Registrierung kostenlos und ohne Zahlungsdaten. Der erste Jahresabschluss je Arbeitsbereich ist kostenlos.
Stand und amtliche Quellen
Stand:
Amtliche Quellen: § 42a GmbHG (Feststellung und Ergebnisverwendung), § 264 HGB (Aufstellung) und § 325 HGB (Offenlegung).
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