GmbH · Verrechnungskonto
Gesellschafter-Verrechnungskonto: So buchen Sie Zahlungen zwischen GmbH und Gesellschafter
Das Gesellschafter-Verrechnungskonto ist das Konto, auf dem eine GmbH alle Zahlungen mit ihrem Gesellschafter erfasst, die weder Gehalt noch Gewinnausschüttung sind: private Rechnungen, die über das Firmenkonto laufen, Auslagen, die der Gesellschafter vorstreckt, kurzfristige Darlehen in beide Richtungen. Weil es in der GmbH keine Privatentnahme gibt, ist dieses Konto unverzichtbar – und zugleich eines der heikelsten der Buchhaltung. Ein dauerhaft wachsender Sollsaldo kann steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Diese Seite zeigt, wie das Konto funktioniert, wie Sie buchen und was Sie dokumentieren sollten.
In der Software: Jahresabschluss.io führt die doppelte Buchführung nach SKR03 oder SKR04: Belege, Bankumsätze und Rechnungen werden laufend verbucht; die KI kontiert und bucht eindeutige Vorgänge innerhalb Ihrer Freigaben selbst.
Stand: 2026-10-31
Warum es in der GmbH keine Privatentnahme gibt
Die GmbH ist eine eigene juristische Person – ihr Geld ist nicht das Geld des Gesellschafters, auch wenn er alle Anteile hält.
Im Einzelunternehmen dürfen Sie jederzeit Geld vom Geschäftskonto nehmen; das ist eine Privatentnahme. In der GmbH gibt es diesen Weg nicht. Geld fließt rechtmäßig nur auf wenigen Wegen an den Gesellschafter: als Vergütung auf Grundlage eines Vertrags, etwa Geschäftsführergehalt oder Miete, als Gewinnausschüttung nach einem Beschluss der Gesellschafter über die Verwendung des Ergebnisses (§ 46 Nr. 1 GmbHG) oder als Darlehen mit Rückzahlungsanspruch. Alles, was keinem dieser Wege zugeordnet werden kann, wird auf dem Verrechnungskonto erfasst, bis es geklärt ist.
Dahinter steht der Kapitalschutz: Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen darf nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 Abs. 1 GmbHG). Eine Zahlung ist nur dann unbedenklich, wenn ihr ein vollwertiger Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Gesellschafter gegenübersteht. Genau diesen Anspruch bildet das Verrechnungskonto ab – aber nur, wenn er tatsächlich durchsetzbar ist. Für Geschäftsführer gilt zusätzlich § 43a GmbHG: Kredite aus dem gebundenen Vermögen sind unzulässig und sofort zurückzugewähren. Für verbotene Auszahlungen haften Geschäftsführer der Gesellschaft (§ 43 Abs. 3 GmbHG).
So funktioniert das Konto: Forderung oder Verbindlichkeit
Je nachdem, wer wem etwas schuldet, steht das Konto auf der Aktiv- oder auf der Passivseite.
Zahlt die GmbH etwas für den Gesellschafter, entsteht eine Forderung der GmbH; das Konto hat einen Sollsaldo. Zahlt der Gesellschafter etwas für die GmbH oder gibt er ihr Geld, entsteht eine Verbindlichkeit der GmbH; das Konto hat einen Habensaldo. In der Praxis führt man je Gesellschafter ein Konto und weist es am Bilanzstichtag nach seinem Saldo aus. Der Kanzlei Software-Kontenrahmen 2026 sieht dafür eigene Konten vor, die je nach Saldo als Forderung oder Verbindlichkeit zugeordnet werden.
Der Ausweis ist keine Formsache: § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt, dass Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in der Regel gesondert ausgewiesen oder im Anhang angegeben werden; stehen sie unter anderen Posten, ist diese Eigenschaft zu vermerken. So bleibt für jeden Leser der Bilanz sichtbar, wie eng Gesellschaft und Gesellschafter finanziell verflochten sind. Prüfen Sie vor dem Abschluss, dass jedes Gesellschafterkonto der richtigen Bilanzposition zugeordnet ist.
| Zweck | SKR03 | SKR04 | Ausweis |
|---|---|---|---|
| Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter (Sollsaldo) | 1381 | 1307 | Aktivseite, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, als Forderung gegen Gesellschafter gesondert ausgewiesen oder vermerkt |
| Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern (Habensaldo) | 1665 | 3640 | Passivseite, Verbindlichkeiten, gesondert ausgewiesen oder vermerkt |
| Zinsen für Gesellschafterdarlehen (Aufwand der GmbH) | 2114 | 7316 | Gewinn- und Verlustrechnung |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (Zinsen vom Gesellschafter) | 2650 | 7100 | Gewinn- und Verlustrechnung |
Buchungsbeispiele: sechs typische Vorgänge
Beträge frei gewählt; Konten nach Kanzlei Software-Kontenrahmen 2026; Umsatzsteuer nur in Beispiel 3.
Achten Sie in Beispiel 3 darauf, dass die Rechnung auf die GmbH ausgestellt ist: Die Vorsteuer darf die GmbH nur abziehen, wenn sie eine ordnungsgemäße Rechnung besitzt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Für Darlehen über längere Zeit lohnt sich ein eigenes Konto, damit der Darlehensstand nicht mit kurzfristigen Auslagen vermischt wird und Zinsen sauber berechnet werden können.
| Vorgang | SKR03 (Soll an Haben) | SKR04 (Soll an Haben) | Wirkung |
|---|---|---|---|
| 1. GmbH bezahlt die private Handwerkerrechnung des Gesellschafters, 1.200 € | 1381 an 1200 Bank | 1307 an 1800 Bank | Forderung gegen den Gesellschafter steigt um 1.200 € |
| 2. Gesellschafter überweist die 1.200 € zurück | 1200 an 1381 | 1800 an 1307 | Forderung ausgeglichen |
| 3. Gesellschafter kauft privat Büromaterial für die GmbH, 100 € netto zuzüglich 19 € Umsatzsteuer, Rechnung auf die GmbH | 4930 Bürobedarf 100 € und 1576 Vorsteuer 19 % 19 € an 1665 119 € | 6815 Bürobedarf 100 € und 1406 Vorsteuer 19 % 19 € an 3640 119 € | Aufwand und Vorsteuer bei der GmbH, Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter |
| 4. GmbH erstattet die Auslage | 1665 an 1200 | 3640 an 1800 | Verbindlichkeit ausgeglichen |
| 5. Gesellschafter gibt der GmbH 10.000 € als Darlehen | 1200 an 1665 | 1800 an 3640 | Verbindlichkeit; schriftlicher Vertrag mit Zins und Laufzeit empfohlen |
| 6. Jahreszinsen auf eine Forderung gegen den Gesellschafter, 150 € | 1381 an 2650 | 1307 an 7100 | Zinsertrag der GmbH, Forderung steigt |
Zinsen auf dem Verrechnungskonto: wann und in welcher Höhe
Das Gesetz nennt keinen festen Zinssatz – Maßstab ist, was fremde Dritte vereinbaren würden.
Hat die GmbH eine Forderung gegen ihren Gesellschafter, verzichtet sie ohne Zinsen auf einen Ertrag, den sie von einem fremden Schuldner verlangen würde. Dieser Vorteil kann als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Wie hoch ein angemessener Zins ist, legt kein Gesetz mit einer festen Zahl fest; maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, etwa Laufzeit, Sicherheiten und die Konditionen, zu denen die GmbH selbst Geld aufnimmt oder anlegt. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest, bevor Geld fließt, und buchen Sie die Zinsen spätestens zum Bilanzstichtag.
Umgekehrt ist ein zinsloses oder niedrig verzinstes Darlehen des Gesellschafters an seine GmbH kein Fall der verdeckten Gewinnausschüttung, denn hier profitiert die Gesellschaft. Zahlt die GmbH ihrem Gesellschafter dagegen höhere Zinsen als marktüblich, ist der übersteigende Teil wieder ein Risiko. Zinsen, die die GmbH ihrem Gesellschafter zahlt, bucht sie als Zinsen für Gesellschafterdarlehen (SKR03 2114, SKR04 7316). Halten Sie auch hier Zinssatz und Laufzeit schriftlich fest, damit der Aufwand nachvollziehbar ist.
Wann das Verrechnungskonto zur verdeckten Gewinnausschüttung wird
Verdeckte Gewinnausschüttungen mindern das Einkommen der GmbH nicht (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
- Der Saldo wächst von Jahr zu Jahr, ohne dass jemals getilgt wird.
- Es gibt keine schriftliche Vereinbarung über Rückzahlung, Zinsen und Laufzeit.
- Es werden keine oder deutlich zu niedrige Zinsen berechnet.
- Der Gesellschafter wäre nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht in der Lage, den Betrag zurückzuzahlen.
- Private Ausgaben stehen nicht auf dem Verrechnungskonto, sondern als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung.
- Der Saldo wird kurz vor dem Bilanzstichtag ausgeglichen und kurz danach wieder aufgebaut.
Ein Sollsaldo auf dem Verrechnungskonto ist nicht verboten. Kritisch wird er, wenn er nicht mehr wie ein echtes Darlehen aussieht. Die Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung treffen beide Seiten: Die GmbH rechnet den Vorteil ihrem Einkommen wieder hinzu und zahlt darauf Körperschaft- und Gewerbesteuer; beim Gesellschafter wird er als Kapitalertrag besteuert. Ob im Einzelfall eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist eine Wertungsfrage, bei der ein Steuerberater helfen sollte. Die folgenden Warnsignale erkennen Sie aber selbst.
Eine Gewinnausschüttung kann den Saldo legal abbauen: Beschließen die Gesellschafter eine Ausschüttung, kann die GmbH den Auszahlungsbetrag mit ihrer Forderung verrechnen. Von der Bruttoausschüttung ist aber Kapitalertragsteuer von 25 % einzubehalten und abzuführen (§ 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), dazu der Solidaritätszuschlag. Verrechnet wird deshalb nur der Betrag nach Abzug dieser Steuern. Buchen Sie die Verrechnung erst, wenn der Beschluss vorliegt, und legen Sie ihn als Beleg ab.
Gesellschafterdarlehen in der Krise: Rang und Rückzahlung
Wer seiner GmbH Geld leiht oder Auslagen vorstreckt, sollte wissen, wie das Insolvenzrecht damit umgeht.
Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, werden in einer Insolvenz nachrangig behandelt, also erst nach den übrigen Gläubigern (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO). Ausgenommen ist ein nicht geschäftsführender Gesellschafter, der mit 10 Prozent oder weniger am Haftkapital beteiligt ist (§ 39 Abs. 5 InsO). Hat die GmbH ein solches Darlehen im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder danach zurückgezahlt, ist diese Rückzahlung anfechtbar (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO).
Für die Buchhaltung heißt das: Ein dauerhafter Habensaldo auf dem Verrechnungskonto kann einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen, auch wenn niemand es so genannt hat. Erstatten Sie sich in einer angespannten Lage nicht schnell noch Ihre Auslagen, ohne vorher fachlichen Rat einzuholen. Dokumentieren Sie bei jedem Darlehen, wann es gewährt, wie es verzinst und wann es zurückgezahlt wurde. Droht Zahlungsunfähigkeit, gehört die Frage zuerst zu einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Schritt für Schritt: das Verrechnungskonto sauber führen
Sieben Gewohnheiten, mit denen das Konto bei Betriebsprüfung und Jahresabschluss keine Fragen aufwirft.
- 1. Für jeden Gesellschafter ein eigenes Verrechnungskonto anlegen, getrennt von längerfristigen Darlehenskonten.
- 2. Eine schriftliche Rahmenvereinbarung treffen: Zinssatz, Fälligkeit, Tilgung und gegebenenfalls Sicherheiten.
- 3. Jede Buchung mit Beleg hinterlegen – Kontoauszug, Rechnung, Quittung oder eine kurze Notiz zum Zweck.
- 4. Den Saldo monatlich mit der BWA ansehen und Ausreißer sofort klären.
- 5. Zum Bilanzstichtag Zinsen buchen, den Saldo vom Gesellschafter bestätigen lassen und als Forderung oder Verbindlichkeit ausweisen.
- 6. Vor jedem Gewinnverwendungsbeschluss entscheiden, ob die Ausschüttung mit dem Verrechnungskonto verrechnet wird, und die Kapitalertragsteuer einplanen.
- 7. Bei hohen oder dauerhaft wachsenden Sollsalden den Steuerberater einbeziehen, bevor das Finanzamt fragt.
Verrechnungskonten mit Software im Griff behalten
Was die Buchhaltung von jahresabschluss.io dafür bietet.
In der Buchhaltung von jahresabschluss.io legen Sie eine Buchungsregel nach IBAN an: Zahlungen an oder von dem Privatkonto des Gesellschafters landen dann auf seinem Verrechnungskonto statt auf einem Aufwandskonto. In den Einstellungen der automatischen Buchung legen Sie die Entscheidungsgrundlage fest („nur freigegebene Regeln“ oder „KI darf mitentscheiden“), dazu eine Betragsgrenze je Beleg und eine Mindestsicherheit zwischen 85 und 99 %; was diese Grenzen nicht erfüllt, landet zur Prüfung in der Prüfliste. Jede Änderung steht im Änderungsprotokoll, und festgeschriebene Zeiträume bleiben unverändert.
Die Saldenliste zeigt den gebuchten Stand jedes Verrechnungskontos und geht ohne Export in Jahresabschluss und E-Bilanz über. Mit der Rolle Prüfer kann Ihre Steuerberaterin das Konto direkt im System durchsehen. Wie Sie ein bestehendes Verrechnungskonto auf typische Risiken prüfen, beschreibt die Seite zur Prüfung des Gesellschafterverrechnungskontos im Bereich Steuern. Auswertungen wie Summen- und Saldenliste oder Kontenblätter lassen sich speichern und zum Stichtag erneut aufrufen.
Häufige Fragen
Darf das Gesellschafter-Verrechnungskonto einen Sollsaldo haben?
Ja, ein Sollsaldo ist erlaubt. Er bedeutet, dass der Gesellschafter der GmbH Geld schuldet. Damit er weder gegen den Kapitalschutz des § 30 GmbHG verstößt noch als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird, sollte ein vollwertiger, durchsetzbarer Rückzahlungsanspruch bestehen: schriftliche Vereinbarung, angemessene Zinsen, erkennbare Tilgung und ein Gesellschafter, der zahlen kann.
Muss ich auf mein Verrechnungskonto Zinsen zahlen?
Schuldet der Gesellschafter der GmbH Geld, sollte die GmbH Zinsen verlangen, wie sie ein fremder Dritter vereinbaren würde; sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Einen festen Zinssatz nennt das Gesetz nicht. Schuldet umgekehrt die GmbH dem Gesellschafter Geld, darf sie Zinsen zahlen, aber nicht mehr als marktüblich. Ein zinsloses Darlehen an die GmbH ist steuerlich unproblematisch.
Wie wird das Gesellschafter-Verrechnungskonto in der Bilanz ausgewiesen?
Nach seinem Saldo am Stichtag: als Forderung gegen Gesellschafter auf der Aktivseite oder als Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern auf der Passivseite. § 42 Abs. 3 GmbHG verlangt, dass solche Posten in der Regel gesondert ausgewiesen oder im Anhang angegeben werden; stehen sie unter anderen Posten, ist das zu vermerken. Im SKR03 dienen dafür die Konten 1381 und 1665, im SKR04 1307 und 3640.
Kann ich das Verrechnungskonto mit einer Gewinnausschüttung verrechnen?
Ja, wenn die Gesellschafter eine Ausschüttung beschlossen haben (§ 46 Nr. 1 GmbHG). Die GmbH muss von der Bruttoausschüttung aber Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag einbehalten und abführen (§ 43a EStG). Mit der Forderung gegen den Gesellschafter verrechnet wird nur der verbleibende Nettobetrag. Lassen Sie den Beschluss und die Steueranmeldung beim ersten Mal von einem Steuerberater prüfen.
Gibt es das Verrechnungskonto auch bei der UG?
Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH nach § 5a GmbHG, und für sie gelten dieselben Regeln: keine Privatentnahme, Kapitalschutz nach § 30 GmbHG, gesonderter Ausweis nach § 42 Abs. 3 GmbHG und das Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung. Wegen des oft sehr niedrigen Stammkapitals ist bei der UG besonders schnell gebundenes Vermögen betroffen.
Was ist der Unterschied zwischen Verrechnungskonto und Gesellschafterdarlehen?
Das Verrechnungskonto sammelt laufende, oft kleine Vorgänge wie Auslagen und private Zahlungen. Ein Gesellschafterdarlehen ist eine bewusste Finanzierung mit Vertrag, Betrag, Zins und Laufzeit. Insolvenzrechtlich kann aber auch ein dauerhafter Habensaldo auf dem Verrechnungskonto einem Darlehen wirtschaftlich entsprechen und nachrangig sein (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO). Größere Beträge gehören deshalb auf ein eigenes Darlehenskonto mit Vertrag.
Welche Konten nutze ich im SKR03 und SKR04?
Im Kanzlei Software-Kontenrahmen 2026: Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter im SKR03 auf 1381, im SKR04 auf 1307; Verbindlichkeiten gegenüber GmbH-Gesellschaftern im SKR03 auf 1665, im SKR04 auf 3640. Zinsen, die die GmbH für Gesellschafterdarlehen zahlt, stehen auf 2114 bzw. 7316, Zinserträge auf 2650 bzw. 7100. Prüfen Sie bei einem abweichenden Kontenrahmen die Zuordnung zur Bilanzposition.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 42 GmbHG – Bilanz — Abs. 3: gesonderter Ausweis gegenüber Gesellschaftern
- § 30 GmbHG – Kapitalerhaltung
- § 8 KStG – Ermittlung des Einkommens — Abs. 3 Satz 2: verdeckte Gewinnausschüttungen
- § 43a GmbHG – Kreditgewährung aus Gesellschaftsvermögen
- § 39 InsO – Nachrangige Insolvenzgläubiger
- § 135 InsO – Gesellschafterdarlehen
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