Kündigungsfrist
Kündigungsfrist berechnen: der letzte Tag, an dem Ihre Kündigung ankommen muss
Wer einen Miet-, Wartungs- oder Softwarevertrag beenden will, muss wissen, an welchem Tag die Kündigung spätestens beim Vertragspartner liegen muss. Diese Seite zeigt den Rechenweg nach dem BGB Schritt für Schritt und rechnet vier Fälle mit Datum und Wochentag durch. Sie richtet sich an Geschäftsführung, Buchhaltung und alle, die in einem Betrieb Verträge betreuen.
Stand: 2026-10-15
Drei Angaben aus dem Vertrag, bevor Sie rechnen
Kündigungsfrist, Kündigungstermin und Laufzeit sind drei verschiedene Dinge — wer sie vermischt, rechnet falsch.
- Länge und Einheit der Frist: Tage, Wochen, Monate oder ein Vierteljahr
- Kündigungstermin: Laufzeitende, Monats-, Quartals-, Halbjahres- oder Jahresende
- Laufzeit und Verlängerung: befristet, unbefristet oder mit automatischer Verlängerung
- Vereinbarte Form: Schriftform, Textform oder eine bestimmte Adresse für Erklärungen
Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne, die zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Vertragsende mindestens liegen muss, zum Beispiel drei Monate oder sechs Wochen. Der Kündigungstermin ist der Tag, zu dem der Vertrag enden kann: das Laufzeitende, ein Monatsende, ein Quartalsende oder das Jahresende. Aus beiden zusammen ergibt sich der Kündigungsstichtag, also der letzte Tag, an dem die Erklärung beim Vertragspartner eingehen muss.
Steht im Vertrag nur „Kündigungsfrist drei Monate“ ohne Termin, kann der Vertrag in der Regel zu jedem Tag gekündigt werden, der mindestens drei Monate nach dem Zugang liegt. Steht dort „drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit“, gibt es dagegen nur einen einzigen möglichen Termin je Laufzeitperiode — wer ihn verpasst, ist meist für eine weitere Periode gebunden.
Der Rechenweg nach §§ 187 und 188 BGB
- Schritt 1: Vertragsende festlegen, zu dem gekündigt werden soll
- Schritt 2: Frist rückwärts abtragen — der Tag, an dem sie beginnen muss, ist der Tag nach dem Zugang
- Schritt 3: bei Monatsenden die Monatsletzter-Regel anwenden
- Schritt 4: Wochentag und Feiertage des letzten Zugangstags prüfen
- Schritt 5: Laufzeit des Zustellwegs davor einplanen — Post, Bote oder persönliche Übergabe
Die Kündigung ist ein Ereignis innerhalb eines Tages. Deshalb zählt der Zugangstag selbst nicht mit; die Frist beginnt am folgenden Tag um 0 Uhr (§ 187 Abs. 1 BGB). Eine Frist nach Wochen oder Monaten endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, der nach Benennung oder Zahl dem Zugangstag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB). Fehlt dieser Tag im letzten Monat — etwa der 31. im Juni —, endet die Frist am Monatsletzten (§ 188 Abs. 3 BGB).
Für die Praxis drehen Sie den Weg um: Sie gehen vom gewünschten Vertragsende aus und fragen, an welchem Tag die Frist spätestens beginnen muss. Der Tag davor ist der letzte Zugangstag. Endet der Vertrag an einem Monatsletzten, ist auch der letzte Zugangstag ein Monatsletzter — aus dem 30.06. wird bei drei Monaten der 31.03., nicht der 30.03.
Beispiel 1: Wartungsvertrag endet am 31.03.2027
Ein Wartungsvertrag für eine Klimaanlage läuft bis Mittwoch, 31.03.2027, und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Die drei Monate müssen am 01.01.2027 beginnen, damit sie mit Ablauf des 31.03.2027 enden. Der letzte Zugangstag ist damit Donnerstag, 31.12.2026.
Der Silvestertag ist ein Sonderfall. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Schreiben, das am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebs geworfen wird, in dem an diesem Nachmittag üblicherweise nicht mehr gearbeitet wird, erst am nächsten Werktag zugeht (Urteil vom 05.12.2007, XII ZR 148/05). Der nächste Werktag wäre Montag, 04.01.2027 — zu spät. Wer sicher gehen will, plant den Zugang bis Mittwoch, 30.12.2026, und versendet wegen der Feiertage deutlich vor Weihnachten.
Beispiel 2: unbefristeter Vertrag, drei Monate zum Monatsende
Ein unbefristeter Servicevertrag sieht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vor. Soll er zum 31.01.2027 enden, muss die Frist am 01.11.2026 beginnen; die Kündigung muss also spätestens am 31.10.2026 zugehen. Das ist ein Samstag.
Kommt die Kündigung erst am Montag, 02.11.2026, an, beginnt die Frist am 03.11.2026 und endet am 02.02.2027. Das nächste Monatsende danach ist der 28.02.2027 — der Vertrag läuft einen Monat länger. Hat der Empfänger am Samstag geschlossen, kann zudem streitig werden, ob ein am Samstag eingeworfener Brief noch am selben Tag zugegangen ist. Praktisch heißt das: Zugang bis Freitag, 30.10.2026.
Beispiel 3: Monatsletzter und Sonntag fallen zusammen
Ein Leasingvertrag für Büromöbel endet am Montag, 31.05.2027, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Laufzeitende. Die Frist muss am 01.03.2027 beginnen; der letzte Zugangstag ist der Monatsletzte davor, Sonntag, 28.02.2027.
Hier greift die zweite Falle. § 193 BGB verschiebt Fristen, die an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden, auf den nächsten Werktag — aber nach ständiger Rechtsprechung nicht bei Kündigungsfristen, weil dem Empfänger die volle Frist erhalten bleiben soll (BGH, Urteil vom 17.02.2005, III ZR 172/04). Eine Kündigung, die am Montag, 01.03.2027, zugeht, ist für den 31.05.2027 verspätet. Der sichere letzte Zugangstag ist Freitag, 26.02.2027.
Beispiel 4: sechs Wochen zum Quartalsende
Bei Dienstverträgen, die keine Arbeitsverträge sind und bei denen die Vergütung nach Vierteljahren bemessen ist, gilt ohne abweichende Vereinbarung eine Frist von sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres (§ 621 Nr. 4 BGB). Soll ein solcher Vertrag zum Donnerstag, 31.12.2026, enden, rechnen Sie sechs Wochen zurück.
Eine Wochenfrist endet an dem Wochentag, der dem Zugangstag entspricht. Geht die Kündigung am Donnerstag, 19.11.2026, zu, beginnt die Frist am Freitag, 20.11.2026, und endet mit Ablauf von Donnerstag, 31.12.2026 — genau passend. Ein Zugang am Freitag, 20.11.2026, wäre einen Tag zu spät: Die sechs Wochen endeten dann erst am 01.01.2027, und der Vertrag liefe bis zum Ende des folgenden Quartals.
Übersicht: letzter Zugangstag je Vereinbarung
| Vereinbarte Frist | Gewünschtes Vertragsende | Fristbeginn | Letzter Zugangstag | Wochentag |
|---|---|---|---|---|
| 1 Monat zum Monatsende | 31.12.2026 | 01.12.2026 | 30.11.2026 | Montag |
| 3 Monate zum Monatsende | 31.01.2027 | 01.11.2026 | 31.10.2026 | Samstag |
| 3 Monate zum Laufzeitende | 31.03.2027 | 01.01.2027 | 31.12.2026 | Donnerstag |
| 3 Monate zum Laufzeitende | 31.05.2027 | 01.03.2027 | 28.02.2027 | Sonntag |
| 3 Monate zum Laufzeitende | 30.06.2027 | 01.04.2027 | 31.03.2027 | Mittwoch |
| 6 Wochen zum Quartalsende | 31.12.2026 | 20.11.2026 | 19.11.2026 | Donnerstag |
Zugang: wann die Kündigung rechtlich ankommt
Eine Kündigung unter Abwesenden wird in dem Moment wirksam, in dem sie dem Empfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Zugegangen ist sie, wenn sie so in seinen Bereich gelangt ist, dass er unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Ein Brief, der während der Geschäftszeit in den Firmenbriefkasten gelangt, geht in der Regel am selben Tag zu; wird er nach Geschäftsschluss eingeworfen, geht er nach der Rechtsprechung jedenfalls nicht mehr am selben Tag zu.
Das Absendedatum, der Poststempel oder das Datum im Briefkopf zählen nicht. Für die Planung bedeutet das: Erst steht der letzte Zugangstag fest, dann wählen Sie einen Zustellweg und rechnen dessen Laufzeit davor. Für Briefe gelten seit 2025 die Laufzeitvorgaben des § 18 PostG: Im Jahresdurchschnitt müssen 95 Prozent am dritten und 99 Prozent am vierten Werktag nach der Einlieferung zugestellt sein — für eine einzelne Sendung ist das keine Garantie.
Häufige Rechenfehler und wie Sie sie vermeiden
- Absendedatum statt Zugangsdatum: Wer am Stichtag erst zur Post geht, ist zu spät.
- Mechanisches Zurückrechnen von Monatsenden: Aus dem 30.06. wird bei drei Monaten der 31.03., aus dem 31.05. der 28.02.
- Hoffnung auf den nächsten Werktag: § 193 BGB rettet eine Kündigung nicht, deren letzter Zugangstag auf ein Wochenende fällt.
- Kündigungstermin übersehen: „zum Quartalsende“ lässt nur vier Termine im Jahr zu, „zum Laufzeitende“ oft nur einen.
- Verlängerung vergessen: Ist der Termin verpasst, verlängert sich ein Laufzeitvertrag häufig um ein ganzes Jahr.
- Geschäftsjahr statt Kalenderjahr: „zum Ende des Geschäftsjahres“ hängt am Geschäftsjahr des Vertragspartners, das Sie erst erfragen müssen.
So geht es mit vertragsmanagement.io
- Kündigungsstichtag automatisch berechnet, bei automatischer Verlängerung zum nächsten Termin fortgeschrieben
- Erinnerung standardmäßig 60, 30 und 7 Tage vorher per E-Mail an den Verantwortlichen
- Hinweis im Kündigungsdialog, wenn zwischen Versand und Stichtag weniger als sieben Tage liegen
- 49 € pro Monat je Arbeitsbereich, monatlich kündbar
vertragsmanagement.io berechnet den Kündigungsstichtag aus Laufzeitende und Kündigungsfrist und wendet dabei die Monatsletzter-Regel an. Bei unbefristeten Verträgen leitet die Software den nächsten Termin aus dem erkannten Kündigungstermin ab — Monats-, Quartals-, Halbjahres- oder Jahresende. Ist der Termin aus dem Wortlaut nicht sicher bestimmbar, etwa beim Geschäftsjahr des Vertragspartners, wird der Vertrag mit diesem Grund als nicht überwacht ausgewiesen, statt ein womöglich falsches Datum anzuzeigen. Wochenenden verschiebt die Software nicht — genau wie das Gesetz.
Häufige Fragen
Zählt bei der Kündigungsfrist das Absendedatum oder der Zugang?
Es zählt der Zugang beim Vertragspartner (§ 130 Abs. 1 BGB). Der Tag, an dem Sie den Brief abschicken oder die E-Mail senden, ist rechtlich ohne Bedeutung. Deshalb gehört vor jeden Stichtag ein Puffer für den Zustellweg.
Was passiert, wenn der letzte Tag der Kündigungsfrist auf einen Sonntag fällt?
Dann bleibt es bei diesem Sonntag. § 193 BGB, der Fristen auf den nächsten Werktag verschiebt, ist auf Kündigungsfristen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht anwendbar (Urteil vom 17.02.2005, III ZR 172/04). Planen Sie den Zugang deshalb für den Freitag davor oder früher.
Was bedeutet „drei Monate zum Monatsende“?
Zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Vertragsende müssen mindestens drei volle Monate liegen, und der Vertrag endet immer an einem Monatsletzten. Geht die Kündigung am 31.10. zu, endet der Vertrag am 31.01.; geht sie am 02.11. zu, endet er erst am 28. oder 29.02.
Wie berechne ich eine Kündigungsfrist in Wochen?
Eine Wochenfrist endet an dem Wochentag, der dem Zugangstag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB). Geht eine Kündigung mit sechs Wochen Frist an einem Donnerstag zu, endet die Frist sechs Wochen später mit Ablauf des Donnerstags. Bei einem Kündigungstermin wie dem Quartalsende muss dieses Fristende spätestens auf den Termin fallen.
Ist eine verspätete Kündigung unwirksam?
Sie beendet den Vertrag jedenfalls nicht zum gewünschten Termin. Ob sie zum nächstmöglichen Termin wirkt, hängt von der Auslegung ab; deshalb enthalten Kündigungsschreiben üblicherweise den Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Bei einem Laufzeitvertrag mit automatischer Verlängerung bedeutet die Verspätung meist eine weitere volle Laufzeitperiode.
Darf ich schon lange vor dem Stichtag kündigen?
In aller Regel ja. Eine ordentliche Kündigung kann früher erklärt werden; sie wirkt dann zum nächsten zulässigen Termin, der nach Ablauf der Frist liegt. Eine frühe Kündigung nimmt dem Stichtag den Schrecken und lässt Zeit für eine Bestätigung des Vertragspartners.
Quellen und Rechtsstand
Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.
- § 130 BGB — Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden — Zugang
- § 187 BGB — Fristbeginn: Ereignistag zählt nicht mit
- § 188 BGB — Fristende bei Wochen- und Monatsfristen, Monatsletzter
- § 193 BGB — Sonn- und Feiertag; Sonnabend — nach BGH III ZR 172/04 nicht auf Kündigungsfristen anwendbar
- § 621 BGB — Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen, die keine Arbeitsverhältnisse sind
- § 18 PostG — Laufzeitvorgaben für Briefsendungen seit 2025
Kündigungsstichtage nicht mehr von Hand rechnen
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