vertragsmanagement.io
ENAnmeldenRegistrieren →

Glossar

Glossar Vertragsmanagement: die wichtigsten Begriffe verständlich erklärt

Im Vertragsmanagement treffen Rechtsbegriffe, Buchhaltung und Organisation aufeinander. Dieses Glossar erklärt die Begriffe, die in Verträgen, Fristenlisten und Software immer wieder auftauchen — knapp, mit der jeweiligen Rechtsgrundlage, wo es eine gibt. Es ist nach Themen geordnet: Fristen, Laufzeit, Zugang und Form, Klauseln, Aufbewahrung und Organisation.

Stand: 2026-10-15

Fristen und Termine

Kündigungsfrist

Mindestzeitraum, der zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Vertrags liegen muss, etwa drei Monate oder sechs Wochen.

Kündigungstermin

Der Zeitpunkt, zu dem ein Vertrag enden kann: Laufzeitende, Monats-, Quartals- oder Jahresende. Ohne Termin ist meist jeder Tag nach Ablauf der Frist möglich.

Kündigungsstichtag

Der letzte Tag, an dem die Kündigung beim Vertragspartner eingehen muss, damit der gewünschte Termin erreicht wird. Er ergibt sich aus Termin und Frist.

Ereignisfrist

Eine Frist, die durch ein Ereignis innerhalb eines Tages ausgelöst wird, etwa den Zugang. Der Ereignistag zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).

Monatsletzter-Regel

Fehlt im letzten Monat der Tag, der dem Ausgangstag entspricht, endet die Frist am Monatsletzten (§ 188 Abs. 3 BGB) — aus dem 31. wird im Juni der 30.

Werktagsregel

Manche Fristen enden am dritten Werktag eines Zeitraums, etwa bei Geschäftsräumen (§ 580a Abs. 2 BGB). Für Kündigungsfristen verschiebt § 193 BGB ein Fristende am Wochenende nicht.

Laufzeit und Verlängerung

Dauerschuldverhältnis

Vertrag mit fortlaufenden Leistungen über einen Zeitraum, etwa Miete, Wartung, Versicherung oder Abonnement. Er endet durch Zeitablauf oder Kündigung.

Mindestvertragslaufzeit

Erste feste Laufzeit, während der eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. In Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern bei regelmäßigen Leistungen höchstens zwei Jahre (§ 309 Nr. 9 BGB), zwischen Unternehmen vertraglich frei.

Automatische Verlängerung

Klausel, nach der sich ein befristeter Vertrag um einen weiteren Zeitraum verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Verlängerungszeitraum

Die Dauer, um die sich ein Vertrag jeweils verlängert, häufig zwölf Monate. Bei Versicherungen ist eine Verlängerung um mehr als ein Jahr unwirksam (§ 11 Abs. 1 VVG).

Optionsrecht

Recht einer Partei, den Vertrag durch einseitige Erklärung bis zu einem Stichtag zu verlängern, etwa bei Gewerbemietverträgen. Die Optionsfrist gehört in den Fristenkalender.

Stillschweigende Fortsetzung

Nutzt der Mieter die Räume nach Vertragsende weiter, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn niemand binnen zwei Wochen widerspricht (§ 545 BGB).

Zugang, Form und Vertretung

Zugang

Eine Erklärung unter Abwesenden wird wirksam, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt, dass er unter gewöhnlichen Umständen Kenntnis nehmen kann (§ 130 BGB).

Schriftform

Urkunde mit eigenhändiger Namensunterschrift (§ 126 BGB). Ist sie nur vertraglich vereinbart, genügt im Zweifel auch die telekommunikative Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB).

Textform

Lesbare Erklärung mit Nennung des Erklärenden auf einem dauerhaften Datenträger, etwa E-Mail oder PDF (§ 126b BGB). Eine Unterschrift ist nicht nötig.

Einwurf-Einschreiben

Brief, dessen Einwurf der Zusteller dokumentiert. Nach Urteilen des Bundesarbeitsgerichts von 2025 und 2026 begründen die Belege allein keinen Anscheinsbeweis für den Zugang.

Vollmachtsurkunde

Schriftlicher Nachweis der Vertretungsmacht. Kündigt ein Bevollmächtigter ohne sie, kann der Empfänger die Kündigung unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB).

Außerordentliche Kündigung

Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der ordentlichen Frist, wenn die Fortsetzung unzumutbar ist (§ 314 BGB).

Klauseln, auf die Sie achten sollten

Preisgleit- und Wertsicherungsklausel

Regelung, nach der sich der Preis an einen Index oder an Kosten anpasst, etwa an den Verbraucherpreisindex. Wichtig sind Stichtag, Schwelle und Rhythmus der Anpassung.

Haftungsbeschränkung

Begrenzung der Haftung des Vertragspartners auf bestimmte Fälle oder Beträge. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt sie der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.

Vertragsstrafe

Vereinbarter Geldbetrag, der bei einem bestimmten Pflichtverstoß fällig wird, etwa bei Verzug oder Verletzung der Geheimhaltung.

Exklusivität und Wettbewerbsverbot

Pflicht, bestimmte Leistungen nur von einem Partner zu beziehen oder nicht mit Wettbewerbern zusammenzuarbeiten. Sie schränkt künftige Entscheidungen ein und läuft oft über das Vertragsende hinaus.

Gerichtsstand

Vereinbarung, welches Gericht bei Streit zuständig ist. Zwischen Kaufleuten ist sie in weitem Umfang zulässig und bestimmt, wo ein Prozess geführt werden muss.

Schriftformklausel

Vertragsregel, nach der Änderungen oder Kündigungen schriftlich erfolgen müssen. Sie entscheidet mit darüber, ob eine E-Mail genügt.

Aufbewahrung und Datenschutz

Handelsbrief

Schriftstück, das ein Handelsgeschäft betrifft, also auch Verträge, Nachträge und Kündigungen. Aufbewahrungsfrist sechs Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB).

Buchungsbeleg

Unterlage, die einer Buchung zugrunde liegt, etwa eine Rechnung oder ein Mietvertrag ohne Monatsrechnung. Seit 2025 acht Jahre aufzubewahren.

Ablaufhemmung

Steuerlich endet die Aufbewahrungsfrist nicht, solange Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch läuft (§ 147 Abs. 3 AO).

Auftragsverarbeitung

Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag und nach Weisung, etwa durch einen Softwareanbieter. Sie braucht einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.

Unterauftragsverarbeiter

Weiterer Dienstleister, den der Auftragsverarbeiter einsetzt, etwa ein Rechenzentrum oder ein KI-Anbieter. Sein Einsatz braucht die Genehmigung des Auftraggebers.

Löschkonzept

Festlegung, wann welche Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht werden — einschließlich Kopien in Tabellen und E-Mail-Postfächern.

Organisation und Software

Vertragsregister

Zentrales Verzeichnis aller Verträge mit Stammdaten, Fristen, Kosten und Verantwortlichen — als Tabelle oder in einer Software.

Vertragsverantwortlicher

Person, die für einen Vertrag Erinnerungen erhält und über Fortführung, Nachverhandlung oder Kündigung entscheidet.

Fristenkalender

Übersicht aller Vertragstermine mit gestuften Erinnerungen vor jedem Stichtag, idealerweise aus den Vertragsdaten selbst erzeugt.

Rahmenvertrag

Vertrag, der die allgemeinen Bedingungen für künftige Einzelaufträge festlegt. Kündigungsregeln können im Rahmen- oder im Einzelvertrag stehen.

Contract Lifecycle Management

Ansatz, der den ganzen Lebenszyklus abdeckt — von Erstellung und Verhandlung über Freigabe bis zur Überwachung und Beendigung.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zahlungspflichten, die nicht in der Bilanz stehen, etwa aus Miet- und Leasingverträgen. Kapitalgesellschaften geben ihren Gesamtbetrag im Anhang an, soweit er für die Finanzlage von Bedeutung ist (§ 285 Nr. 3a HGB); Befreiungen nach Größe regelt § 288 HGB.

Die Begriffe in vertragsmanagement.io

  • Verantwortlicher je Vertrag, Erinnerung 60, 30 und 7 Tage vor dem Stichtag
  • Status je Vertrag: aktiv, in Prüfung, gekündigt, ausgelaufen, archiviert
  • 49 € pro Monat je Arbeitsbereich, monatlich kündbar

In vertragsmanagement.io finden Sie diese Begriffe als Felder und Auswertungen wieder: Laufzeitende, Kündigungsfrist, automatische Verlängerung und Verlängerungszeitraum werden aus dem Vertrag gelesen, der Kündigungsstichtag wird berechnet und überwacht, kritische Klauseln erscheinen mit Originalwortlaut. Das Vertragsregister ist durchsuchbar und als CSV exportierbar, und die Übersicht der finanziellen Verpflichtungen zeigt die monatliche und jährliche Belastung aus allen Verträgen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin?

Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum, der zwischen Zugang der Kündigung und Vertragsende liegen muss. Der Kündigungstermin ist der Tag, zu dem der Vertrag enden kann. „Drei Monate zum Quartalsende“ nennt beides: drei Monate Frist, Quartalsende als Termin.

Was ist ein Kündigungsstichtag?

Der letzte Tag, an dem die Kündigung beim Vertragspartner eingehen muss, damit der Vertrag zum gewünschten Termin endet. Er wird aus Termin und Frist zurückgerechnet und ist das Datum, das in jeden Fristenkalender gehört.

Was bedeutet Mindestvertragslaufzeit?

Die erste feste Laufzeit eines Vertrags, in der eine ordentliche Kündigung nicht möglich ist. Danach endet der Vertrag, läuft unbefristet weiter oder verlängert sich automatisch — je nachdem, was vereinbart ist.

Was ist der Unterschied zwischen Schriftform und Textform?

Die gesetzliche Schriftform verlangt eine eigenhändige Unterschrift auf der Urkunde (§ 126 BGB). Für die Textform genügt eine lesbare Erklärung mit Namen auf einem dauerhaften Datenträger, also auch eine E-Mail (§ 126b BGB).

Was ist ein Vertragsregister?

Ein zentrales Verzeichnis aller Verträge eines Unternehmens mit Vertragspartner, Laufzeit, Fristen, Kosten und Verantwortlichen. Es kann eine Tabelle sein oder Teil einer Software, die zusätzlich an Fristen erinnert.

Quellen und Rechtsstand

Primärquellen für die zentralen Aussagen dieser Seite. Öffnen Sie im Zweifel immer die aktuelle Fassung.

Alle Begriffe, ein Vertragsregister

vertragsmanagement.io führt Laufzeit, Fristen, Klauseln und Kosten je Vertrag und erinnert vor jedem Stichtag. 49 € pro Monat je Arbeitsbereich, monatlich kündbar.

Vertragsmanagement starten Zur Startseite

vertragsmanagement.io ist ein Produkt der MLR Ventures GmbH auf der Plattform jahresabschluss.io. Alle Ratgeber-Seiten zu Vertragsmanagement